Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der Onlineplattform crashback24.com

(Stand: Februar 2018)

1.    Geltungsbereich, Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform www.crashback24.com. Die Plattform www.crashback24.com ist ein Angebot der crashback24 GmbH [im Nachfolgenden „crashback24“].

b) Mit der Nutzung unserer Dienste erklären sich die Nutzer mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

c) crashback24 behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall werden die Änderungen erst dann Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer diesen Änderungen zustimmt. Hierfür genügt es, dass crashback24 die neue Fassung der AGB auf der Homepage bereitstellt und der Nutzer sich vor Nutzung unseres Angebots hiermit einverstanden erklärt.

d) Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen crashback24 und dem Nutzer schriftlich vereinbart wurden.

2.    Vertragsschluss

a) Zum Vertragsschluss mit crashback24 sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sind. Minderjährige müssen sich durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten lassen.

b) crashback24 bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, ihre aufgrund eines Verkehrsunfalls erlittenen Schäden schnell und unkompliziert gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners außergerichtlich geltend zu machen. Zu diesem Zweck treten die Nutzer crashback24 nach Wahl von crashback24 ihre aus dem Verkehrsunfall resultierenden Schadenersatzforderungen unentgeltlich, treuhänderisch und unwiderruflich ab (nachfolgend auch „Abtretungsprozess“ genannt) oder bevollmächtigen crashback24 die Schadenersatzforderungen im Namen der Nutzer durchzusetzen (nachfolgend auch „Vollmachtsprozess“ genannt). Dies erfolgt durch Übersendung der über die Eingabemaske erforderlichen Daten oder durch Mitteilung der erforderlichen Daten über unsere 24h-Hotline sowie der für die Schadenregulierung ggf. erforderlichen weiteren Informationen (z. B. Gutachten, Polizeibericht, Arztbericht etc.). Im Abtretungsprozess bedarf es zudem der Übersendung einer vom Forderungsinhaber unterschriebenen, schriftlichen Abtretungserklärung zu Gunsten von crashback24. Im Vollmachtsprozess bedarf es hingegen der Erteilung einer entsprechenden Vollmacht des Forderungsinhabers zu Gunsten von Crashback24. Die Zustellung per Fax oder per Post kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Hierdurch gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Durchsetzung der Schadenersatzforderungen nebst weiterer Nebenforderungen ab. Nach Übersendung sämtlicher erforderlicher Informationen bestätigt Crashback24 den Eingang der übersendeten Informationen. Nach interner Überprüfung der übersendeten Daten und Informationen teilt Crashback24 dem Nutzer durch ausdrückliche Erklärung (z. B. per E-Mail) mit, ob Crashback24 das Angebot zur außergerichtlichen Schadenregulierung annimmt. Nur in diesem Falle kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Andernfalls lehnt Crashback24 die außergerichtliche Schadenregulierung ab und teilt dies dem Nutzer ebenfalls ausdrücklich mit.

c) Crashback24 wird versuchen, die gesamte Schadenersatzforderung gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners außergerichtlich durchzusetzen und wird die hierfür erforderlichen Informationen einholen. Crashback24 verfügt über die Voraussetzung zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen, insbesondere Inkassodienstleistungen, und ist über die zuständige Registrierungsbehörde, das Oberlandesgericht Köln, registriert und unter dem Aktenzeichen 3712-960 (7) im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.

d) Sollten die Bemühungen von Crashback24 zur Durchsetzung der Schadenersatzforderungen nicht ausreichen, wird Crashback24 im Abtretungsprozess bei entsprechenden Erfolgsaussichten einen Vertragsanwalt zur anwaltlichen (und ggf. auch gerichtlichen) Durchsetzung der Schadenersatzforderungen beauftragen. Crashback24 wird dem Vertragsanwalt alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen. Für die Tätigkeit des von Crashback24 beauftragten Vertragsanwalts wird Crashback24 die Kosten übernehmen. Im Vollmachtsprozess empfiehlt Crashback24 seinen Nutzern einen Vertragsanwalt zu beauftragen (nachfolgend „Anwaltsbeauftragung“ genannt). Crashback24 unterstützt den Nutzer auch nach Anwaltsbeauftragung, indem Crashback24 dem Vertragsanwalt alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellt. Im Vollmachtsprozess sind die anwaltlichen (und ggf. auch gerichtlichen) Kosten für die Durchsetzung der Schadenersatzforderungen vom Nutzer selber zu tragen. Der Nutzer hat jedoch nach Rücksprache mit Crashback24 die Möglichkeit, durch Abtretung seiner Schadenersatzforderungen an Crashback24 gem. Ziffer 2 lit. b) vom Vollmachtsprozess in den Abtretungsprozess überzugehen bzw. zu wechseln.

e) Der Nutzer ist verpflichtet, vor und während der Vertragsbeziehung mit Crashback24, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere hinsichtlich der persönlichen Daten, der Verkehrsunfallmitteilung und -beschreibung und der durch den Verkehrsunfall entstandenen Schadensersatzforderungen. Sollten sich die vom Nutzer gemachten Angaben nachträglich ändern oder sollte der Nutzer feststellen, dass er falsche Daten angegeben hat, ist dies Crashback24 unverzüglich mitzuteilen.

f) Dem Nutzer können rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Bestätigungsnachricht) per Email zugehen.

g) Crashback24 behält sich das Recht vor, Dokumente von Nutzern anzufordern, um bestimmte Daten und Angaben zu verifizieren. Alle Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

3.    Preise und Zahlung

a) Sofern es zwischen Crashback24 und dem Nutzer zu einem Vertragsschluss gekommen ist, versucht Crashback24 bei der jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners eine außergerichtliche Schadenregulierung durchzuführen. Im Rahmen dessen ist Crashback24 berechtigt, die sich hieraus ergebenen Rechtsverfolgungskosten gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend zu machen. Hiermit erklärt sich jeder Nutzer durch Übersendung der erforderlichen Unterlagen und Informationen ausdrücklich einverstanden. Im Übrigen verpflichtet sich Crashback24, den sich aus der Schadenregulierung durch die in Anspruch genommene Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ausgekehrten Betrag nach Abzug der eigenen Kosten vollumfänglich an den Nutzer auszuzahlen. Dem Nutzer entstehen hierdurch keine Kosten.

b) Der Nutzer hat nur einen Anspruch auf Auszahlung des unter Ziffer 3 lit. a) genannten Betrages, wenn der von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bezahlte Betrag auch tatsächlich auf dem Konto von Crashback24 eingeht. Der Auszahlungsanspruch des Nutzers wird erst zwei Wochen nach vollständigem Eingang des unter Ziffer 3 lit. a) genannten Betrages auf dem Konto von Crashback24 und Beendigung der außergerichtlichen Schadenregulierung fällig. Die Schadenregulierung gilt als beendet, wenn die geltend gemachte Schadenforderung vollständig reguliert wurde oder die Kfz-Haftpflichtversicherung eine (weitergehende) Schadenregulierung ablehnt und Crashback24 nach Rücksprache mit dem Nutzer eine weitere außergerichtliche Schadenregulierung nicht mehr für erforderlich bzw. sinnvoll erachtet und ablehnt. Der Nutzer wird Crashback24 rechtzeitig ein deutsches Bankkonto mitteilen, auf welches Crashback24 den unter Ziffer 3 lit. a) genannten Betrag auszahlen kann.

c) Dem Nutzer wird diesbezüglich von Crashback24 eine Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Für die ordnungsgemäße Abführung der ggf. anfallenden Steuern ist der Nutzer allein verantwortlich.

d) Sämtliche während der Anbahnung des zwischen Crashback24 und dem Nutzer geschlossenen Vertrages gemachte Angaben zu möglichen Ansprüchen des Nutzers gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sind für Crashback24 nicht bindend. Es handelt sich dabei lediglich um Prognosen. Der tatsächlich zu erzielende Betrag im Rahmen der Schadenregulierung hängt von vielen weiteren, teilweise unbekannten Faktoren ab, welche eine verbindliche Auskunft nicht zulassen.

e) Crashback24 kann sich Diensten von Drittunternehmen bedienen, um Zahlungsvorgänge abzuwickeln. Sofern dies geschieht, wird das jeweils beauftragte Unternehmen im Abwicklungsprozess bezeichnet. Etwaige Bearbeitungsgebühren oder Überweisungskosten sind vom jeweiligen Nutzer zu tragen. Crashback24 wird hierauf während des Zahlungsvorgangs gesondert hinweisen.

4.    Nutzerpflichten und Systemintegrität

a) Crashback24 führt eine Überprüfung der eingereichten und hinterlegten Daten nur in sehr begrenztem Umfang durch, da die Identifizierung von Personen im Internet nur eingeschränkt möglich ist. Daher ist trotz verschiedener Sicherheitsvorkehrungen nicht ausgeschlossen, dass beim Buchungsvorgang falsche Daten hinterlegt werden.

b) Nutzer sind verpflichtet, ihre Systeme und Programme in Verbindung mit der Nutzung des Angebots von Crashback24 so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die Crashback24 zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt werden. Nutzer dürfen keine von Crashback24 generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in das Angebot von Crashback24 eingreifen. Crashback24 ist berechtigt, notwendige Maßnahmen (z. B. Zugang sperren) einzurichten, die erforderlich sind, um die Systemintegrität von Systemen von Crashback24 oder Dritten zu sichern.

c) Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, auf der Website einsehbare und von Crashback24 gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung, etc. benötigen, auf einem von Crashback24 unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

d) Der Nutzer unterstützt Crashback24 bei der Durchführung der vertraglichen Pflichten. Der Nutzer teilen Crashback24 den zu Grunde liegenden Sachverhalt nach eigenem Kenntnisstand auf Nachfrage vollständig mit. Der Nutzer stellt Crashback24 die zur Bearbeitung erforderliche Unterlagen/Informationen (insbesondere die in der Eingabemaske abgefragten Daten) zur Verfügung und reicht neue Informationen unaufgefordert unverzüglich nach. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen/Informationen trägt der Nutzer die Verantwortung. Der Nutzer verpflichtet sich, gegebenenfalls erforderliche ergänzende Informationen auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

e) Sollte der Nutzer falsche oder wahrheitswidrige Angaben machen (Ziffer 2 lit. d)), haftet er Crashback24 gegenüber für den hieraus entstanden Schaden. Insbesondere hat der Nutzer in diesem Fall für die hieraus entstandenen Rechtsverfolgungskosten einzustehen.

f) Der Nutzer hat vor der Beauftragung von Crashback24 über die Forderung nicht anderweitig verfügt, ebenso wenig ist ein Dritter noch mit der Durchsetzung der Schadenforderungen / der Schadenregulierung beauftragt. Der Nutzer darf auch, während ein Vertrag mit Crashback24 zur Durchsetzung der Schadenforderung / der Schadenregulierung besteht, keine anderen Dienstleister, Rechtsanwälte oder private oder öffentliche Stellen eigenständig mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen, keine gerichtlichen Schritte eigenständig einleiten oder über die Schadenforderung verfügen.

g) Im Vollmachtsprozess ist der Nutzer außerdem verpflichtet, die Forderung, mit deren Durchsetzung er Crashback24 beauftragt hat, nur mit Einwilligung von Crashback24 an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.

5.    Beauftragung der Vertragsanwälte, Kostenfreistellungszusage

a) Als Rechtsdienstleister ist Crashback24 die Vertretung vor den ordentlichen Zivilgerichten in Deutschland nicht gestattet. Sollten die außergerichtlichen Durchsetzungsbemühungen (einschließlich eines gerichtlichen Mahnverfahrens) von Crashback24 vollständig oder teilweise erfolglos geblieben sein, wird Crashback24 im Abtretungsprozess bei entsprechenden Erfolgsaussichten einen Vertragsanwalt im eigenen Namen und auf eignes Kostenrisiko mit der Durchsetzung der Forderung mandatieren.

b) Im Vollmachtsprozess empfiehlt Crashback24 dem Nutzer bei Vorliegen der unter Ziffer 5.1 genannten Voraussetzungen die Beauftragung eines Vertragsanwalts. Werden die Vertragsanwälte von Crashback24 beauftragt, kommt ein gesonderter Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Vertragsanwalt von Crashback24 zustande. Die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses entstandenen Rechtsverfolgungskosten sind vom Nutzer in voller Höhe selber zu tragen. Crashback24 wird hiervon keinerlei Kosten übernehmen.

c) Der Nutzer gestattet Crashback24, dem Vertragsanwalt Zugriff auf die Unterlagen/Informationen zu gewähren. Der Nutzer verpflichtet sich, Nachfragen des Vertragsanwalts zum Sachverhalt direkt zu beantworten.

6.    Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche

a) Der Abschluss eines Vergleiches setzt grundsätzlich die Zustimmung des Nutzers voraus. Hiervon unberührt besteht für den Nutzer die Möglichkeit, Crashback24 und, sofern der Vertragsanwalt durch den Nutzer oder in Namen des Nutzers beauftragt wurde, diesem einen Kompetenzrahmen zum Abschluss von Vergleichen vorsorglich einzuräumen. In diesem Fall bedürfen Vergleiche innerhalb dieses Kompetenzrahmens keiner weiteren Zustimmung.

b) Im Fall eines (außergerichtlichen oder gerichtlichen) Vergleiches werden die anwaltlichen und ggf. gerichtlichen Kosten vom vereinbarten Vergleichsbetrag abgezogen, falls diese nicht (wie durchaus üblich) von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen wurden.

7.  Nutzung der Website, Beachtung geltender Gesetze und bestehender Rechte

a) Nutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung der Website die geltenden Gesetze zu beachten.

b) Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jeden Nutzers sicherzustellen, dass seine Schadenersatzforderungen rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

c) Nutzer dürfen Adressen, Kontaktdaten und Email-Adressen, die sie durch die Nutzung der Website erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Es ist insbesondere verboten, diese Daten weiter zu verkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, Crashback24 hat dem ausdrücklich vorher zugestimmt.

d) Die auf der Website von Crashback24 abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet noch in sonstiger Form genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen.

8.    Verantwortlichkeit der Nutzer, Haftungsfreistellung von Crashback24

a) Der Nutzer ist für Inhalte, beispielsweise Bilder, die er auf der Webseite einstellt oder sonst öffentlich zugänglich macht oder verbreitet allein verantwortlich. Diese dürfen keine Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte Dritter, verletzen.

b) Der Nutzer stellt Crashback24 von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die diese gegen Crashback24 geltend machen aufgrund von Inhalten, Verstößen gegen diese AGB oder sonstigen Verhaltensweisen, die der Nutzer vertreten muss. Die Haftungsfreistellung umfasst auch angemessene Anwalts- und Gerichtskosten.

c) Crashback24 steht das Recht zu, einen Nutzer von der Nutzung der Website endgültig auszuschließen (zu sperren). Soweit zumutbar, bedarf die Sperrung einer vorherigen Abmahnung durch Crashback24, um dem Nutzer Gelegenheit zu geben, den Verdacht auszuräumen oder Abhilfe zu schaffen. Ist eine vorherige Abmahnung nicht zumutbar, z. B. weil die Sperrung erforderlich ist, um einen etwaigen Schaden von Crashback24 oder einem anderen Nutzer abzuwenden, wird Crashback24 den Nutzer unverzüglich im Nachhinein über die Sperrung informieren und ihm dann Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfe geben.

9.    Verfügbarkeit und Änderung der Website

a) Der Anspruch von Nutzern auf die Nutzung der Website besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Crashback24 beschränkt die Nutzung zeitweilig, wenn dies in Hinblick auf Sicherheit, Integrität, Kapazitätsgrenzen oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und eine solche Beschränkung der verbesserten oder ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Die berechtigten Interessen der Nutzer werden hierbei von Crashback24 berücksichtigt, beispielsweise durch Vorabinformationen. Die in Ziffer 8 geregelte Haftung von Crashback24 bleibt hiervon unberührt.

b) Crashback24 behält sich das Recht vor, die Anordnung der Website zu ändern, soweit dies den Nutzern unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses von Crashback24 zumutbar ist.

10.   Haftung von Crashback24

a) Crashback24 haftet nicht für das Verhalten der Nutzer.

b) Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber Crashback24 ausgeschlossen sind, mit Ausnahme von Ansprüchen aus Vorsatz und Fahrlässigkeit für Personenschäden und Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für Sachschäden.

c) Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Nutzers, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

d) Soweit die Haftung von Crashback24 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer und sonstige Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

11.   Vertragsdauer, Kündigung und Streitbeilegung

a) Der Vertrag mit Crashback24 endet, wenn die Schadenforderung durchgesetzt wurde oder Crashback24 nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der Einziehung festgestellt und den Nutzer hierüber informiert hat.

b) Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus sowohl durch den Nutzer als auch durch Crashback24 jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Crashback24 behält sich insbesondere dann das Recht zur Kündigung vor, wenn der Nutzer die Pflichten und Obliegenheiten im Sinne der Ziffer 4 schuldhaft verletzt.

c) Sollte der Nutzer das Vertragsverhältnis nach Beauftragung kündigen, bleibt der Anspruch auf Vergütung nach Ziffer 3 weiter bestehen.

12.   Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

a) Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nichts anders vorsieht, der Geschäftssitz von Crashback24 in Köln.

b) Auf alle Streitigkeiten, die sich möglicherweise aus diesem rechtlichen Verhältnis ergeben, ist deutsches Recht anzuwenden.

13.   Schlussbestimmungen

a) Die Überschriften in diesem Vertrag dienen lediglich der Übersichtlichkeit und finden bei der Auslegung des Vertrags keine Berücksichtigung.

b) Crashback24 ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Parteien eine der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

d) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der mit Crashback24 bestehenden Leistungs- und Vertragsbeziehungen übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per Email erfolgen.